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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Allgemeines

Jasmin Jordak führt Coaching,Betreuung, Durchführung von Workshops und Seminaren gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
Die von mir abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht aus-drücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulde ich nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.

(2) Teilnahmebedingungen

Wenn der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden ist, entnehmen Sie bitte die entsprechenden Informationen den Ausschreibungsunterlagen.

(3) Anmeldung

Die Anmeldungen zu meinen Workshops und Seminaren werden nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs (Datum) in einer Liste erfasst und bearbeitet. Jasmin Jordak e.U. akzeptiert ausschließlich schriftliche Anmeldungen sowie Stornierungen, die per E-Mail oder Post eingehen. Es ist zu beachten, dass jede Anmeldung verbindlich ist.

(4) Teilnehmerbeitrag

Die Zahlung des Veranstaltungs-/ Workshopbeitrags muss vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, andernfalls ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Teilzahlungen müssen vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Für einen späteren Einstieg in eine Veranstaltung/Workshop oder einen vorzeitigen Ausstieg können keine Abschläge gemacht werden.

(5) Angebote/Honorare

Die Angebote sind unverbindlich und Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Honorare sind in Euro angegeben. Für Coaching- und Betreuungsleistungen gelten die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Coaching- bzw. Betreuungsvereinbarung festgelegten Honorare. Bei Coachings oder Workshops außerhalb der Bezirke Leoben, Bruck/Mur-Mürzzuschlag, Graz und Graz-Umgebung, werden zusätzlich angemessene Reise- und Übernachtungskosten berechnet.Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist mein Honorar unmittelbar nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von mir anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

(6) Absage eines Termins & Stornierungen einer Veranstaltung

 

Rücktritt von Coachingeinheiten

 

Eine kostenfreie Absage der Coachingsitzung, ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Für Montagstermine gilt dies bis Freitag, 13.00 Uhr. Bei späteren Absagen wird das Honorar in voller Höhe fällig. Diese Regelung gilt auch für das kostenlose Erstgespräch. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptieren Sie diese Bedingung.

Rücktritt von Workshops/Veranstaltungen

Eine kostenlose Stornierung Ihrer Buchung ist bis spätestens 30 Kalendertage vor Kursbeginn, Seminarbeginn oder Fortbildungsbeginn möglich und muss schriftlich (per E-Mail oder Post) erfolgen. Bei einer Stornierung nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Kosten fällig. Wenn eine Ausbildung, ein Seminar oder eine Fortbildung storniert wird, werden eventuelle Preisvorteile rückabgewickelt. Bei einem Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor Beginn der Ausbildung, des Seminars oder der Fortbildung sind 100% der Kosten fällig. Ebenso sind bei Nichtabmeldung oder Fernbleiben von der Ausbildung, dem Seminar oder der Fortbildung 100% der Kosten fällig.

(7) Copyright

Alle an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, sofern nicht anders vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen liegt ausschließlich bei Jasmin Jordak. Dem Klienten ist es ohne schriftliche Zustimmung von Jasmin Jordak nicht gestattet, die Unterlagen ganz oder teilweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

(8) Absagen und Terminverschiebung von Veranstaltungen

Jasmin Jordak e.U. behält sich das Recht vor, Änderungen von Kurstagen, Startzeiten, Terminen, sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorzunehmen. Angemeldete Teilnehmer werden rechtzeitig und angemessen informiert. Wenn eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden muss (z.B. Krankheit der ReferentIn, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse), besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Das Gleiche gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen oder -änderungen bei Workshops. Bei Absagen erfolgt eine Rückerstattung der bereits eingezahlten Teilnehmerbeiträge ohne Abzüge. Jeglicher weitergehende Schadenersatzanspruch, einschließlich Stornogebühren, Fahrtkosten, Reise- und/oder Übernachtungskosten sowie entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Rückerstattung erfolgt durch Überweisung auf ein von Ihnen schriftlich bekanntgegebenes Bankkonto. Die Durchführung der Seminare/Workshops ist von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig.

(9) Haftungsausschluss

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen werden vom Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Die Tätigkeit von Jasmin Jordak ist eine reine Dienstleistungstätigkeit, daher wird kein Erfolg garantiert und eine Haftung ausgeschlossen. Der Versand oder die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

Jasmin Jordak e.U. übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden, einschließlich der bereitgestellten Lernunterlagen, auch im Falle von Diebstahl. Die Benutzung der Räumlichkeiten und die Teilnahme an Kursen erfolgen auf eigene Verantwortung. Für mitgebrachte Gegenstände und Kleidung wird keine Haftung übernommen. Personen haften persönlich für von ihnen verursachte Schäden. Jasmin Jordak e.U. übernimmt keine Haftung für die Anwendung der erworbenen Kenntnisse oder die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Materialien wie Skripte, Beiträge oder Folien. Es können keine Haftungsansprüche gegen Jasmin Jordak e.U. geltend gemacht werden.

(10) Druck und Schreibfehler

Jasmin Jordak e.U. übernimmt keine Gewähr für Druck- oder Schreibfehler in ihren Publikationen und auf ihren Internetseiten.

(11) Wiederrufsrecht

Eine Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich bei Jasmin Jordak e.U. eingehen. Bei einem Widerruf erfolgt eine Rückerstattung der bereits eingezahlten Teilnehmerbeiträge ohne Abzüge.

(12) Ausschluss von einer Veranstaltung

Bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die eine unzumutbare Teilnahme an Seminaren oder Workshops gegenüber anderen Teilnehmenden, Vortragenden oder Mitarbeitenden von Jasmin Jordak e.U. begründen, behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmende vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall wird der Kursbeitrag nicht zurückerstattet, und Jasmin Jordak e.U. übernimmt keine Haftung für zusätzlich entstehende oder entstandene Kosten sowie entgangenen Gewinn. Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Teilnehmers besteht ebenfalls die Möglichkeit für Jasmin Jordak e.U., vom Vertrag zurückzutreten.

(13) Bild - ,Video und Tonaufnahmen

Das Anfertigen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen von Lernmaterialien, Vorträgen oder Personen während der Veranstaltungen ist ausnahmslos untersagt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltungen erklären sich jedoch damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Ton- und Bildmaterial zu Übungs-, Dokumentations- und Werbezwecken aufgenommen werden kann. Aus diesen Aufnahmen können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Ansprüche jeglicher Art ableiten und stellen die Aufnahmen Jasmin Jordak e.U. unentgeltlich und zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung.

(14) Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von Jasmin Jordak e.U. vertraulich behandelt. Die Daten werden weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen, sondern dienen ausschließlich internen Zwecken zur Verwaltung und gegebenenfalls gezielten Kundeninformationen. Durch die Übermittlung der Daten willigen Interessentinnen und Teilnehmerinnen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zustelladresse oder Privatadresse), die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die Übermittlung von Informationen und zur Qualitätssicherung verwendet werden dürfen. Dies beinhaltet auch den Versand eines E-Mail-Newsletters an die angegebene(n) E-Mail-Adresse(n). Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Falls sich die persönlichen Daten der Teilnehmerinnen geändert haben oder diese keine weiteren Zusendungen von jasmin Jordak e.U. erhalten möchten, wird um eine schriftliche Bekanntgabe gebeten. Die Teilnehmerin stimmt einer elektronischen Verarbeitung und Übermittlung der angegebenen Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung oder des Inkassowesens im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu.

Jasmin Jordak verpflichtet sich, über alle betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertrages uneingeschränkt gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Zusätzlich dazu verpflichtet sich Jasmin Jordak, die für die Betreuung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und vor Einsichtnahme durch Dritte zu schützen.

(15) Verschwiegenheit

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, bezüglich persönlicher Informationen anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer Verschwiegenheit zu wahren und diese Informationen keinesfalls an Dritte weiterzugeben. Das Nichteinhalten dieser Regel kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

(16) Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin

Das Coaching basiert auf den vorbereitenden Gesprächen zwischen den Parteien und setzt auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach möchte darauf hinweisen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist, bei dem bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach fungiert als Prozessbegleiter und unterstützt den/die Auftraggeber/Auftraggeberin bei Entscheidungen und Veränderungen. Die eigentliche Veränderungsarbeit liegt jedoch beim/ bei der Auftraggeber/Auftraggeberin. Daher sollte der/die Auftraggeber/Auftraggeberin bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner/ihrer Situation auseinanderzusetzen.

(17) Aufsichtspflicht der Minderjährigen während der Workshops

17.1.)  Die Aufsichtspflicht für ein betreutes Kind beginnt ab dem offiziellen Kurs- oder Angebotsbeginn durch die Begrüßung der Teilnehmer durch die WorkshopleiterIn.

Minderjährige Teilnehmer werden am Kursende direkt an den Erziehungsberechtigten bzw. eine von diesem genannte Begleitperson übergeben. Der Erziehungsberechtigte/die Begleitperson hat sich am Kursende am Kursort aufzuhalten.

Wird das Kind nicht pünktlich abgeholt, wird eine angemessene Gebühr für die weitere Beaufsichtigung verrechnet.

17.2.)  Jedes Fernbleiben eines Kindes, sei es geplant oder unvorhergesehen (z.B. aufgrund von Krankheit), muss der WorkshopleiterIn vor dem erwarteten Eintreffen des Kindes mitgeteilt werden.

17.3.)  Die Aufsichtspflicht für ein Kind entfällt, wenn es sich in Begleitung eines Obsorgeberechtigten befindet.

17.4.) Psychische und physische Gesundheit ist allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme.

17.5.)  Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich dafür, dass ihre teilnehmenden Kinder frei von ansteckenden Krankheiten und in einer dem jeweiligen Angebot angemessenen körperlichen Verfassung teilnehmen. Jegliche Beeinträchtigung sollte im Voraus mit der Auftragnehmerin besprochen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die jeweiligen Erziehungsberechtigten der Kinder über diese Informationspflicht zu informieren und die Auftragnehmerin in dieser Hinsicht schad- und klaglos zu halten.

17.6.)  Die WorkshopleiterIn behält sich vor, einzelne Teilnehmer auch während der Leistungserbringung auszuschließen, falls begründete Zweifel an der Gesundheit oder an der für alle beteiligten Personen notwendigen (gesundheitlichen) Sicherheit vorliegen.

17.7.) Der/Die Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, die WorkshopleiterIn rechtzeitig über den Gesundheitszustand oder etwaige Änderungen des Gesundheitszustands des betreffenden Kindes oder der Kinder zu informieren. Dies umfasst Informationen zu Allergien, Krankheiten, Verletzungen und ähnlichem.


17.8.)  Sollte das Kind während der Dauer der jeweiligen Einheit kurz- oder langfristig in die Aufsicht des Erziehungsberechtigten oder einer anderen vom Erziehungsberechtigten legitimierten Person (z.B. einer Begleitperson) wechseln (z.B. wenn noch etwas von zu Hause geholt werden muss), endet die Beaufsichtigung durch die WorkshopleiterIn. In diesem Fall trägt der Erziehungsberechtigte oder die vom Erziehungsberechtigten legitimierten Person die alleinige Verantwortung bis zur ausdrücklichen und persönlichen Rückgabe des Kindes an die WorkshopleiterIn.

 

17.9.)  Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich bei Abwesenheit von der Gruppe (z.B. Gang zur Toilette oder Garderobe) bei der WorkshopleiterIn abzumelden.

(18) Rechtswahl, Gerichtsstand, Sprache

18.1.) Die Vertragsparteien vereinbaren die Geltung des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

17.2.) Die Vertragsparteien vereinbaren für sämtliche Rechtstreitigkeiten, die Zuständigkeit österreichischer Gerichte. Als örtlich zuständig gilt jenes Gericht, in dessen Sprengel die GeschäftsführerIn Jasmin Jordak e.U. ihren Sitz (derzeit in 8793 Trofaiach) hat.

17.3) Als Vertragssprache gilt die deutsche Sprache.

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