Unterstützung in der Erziehung
Unterstützung in der Erziehung bezieht sich auf verschiedene Maßnahmen und Ressourcen, die Eltern, Familien und Kinder dabei unterstützen, positive Entwicklungswege zu verfolgen und eventuelle Herausforderungen zu bewältigen. Diese Unterstützung kann sowohl präventive als auch intervenierende Elemente umfassen und ist darauf ausgerichtet, das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen zu fördern sowie die Stabilität und Funktionalität von Familien zu verbessern. Meine Aufgabe ist es, Eltern dabei zu unterstützen, ihre Erziehungsfähigkeiten zu stärken und positive Beziehungen zu ihren Kindern aufzubauen und Themen wie Kommunikation, Konfliktlösung, positive Disziplin und emotionale Unterstützung abzudecken. Frühzeitige Interventionen und präventive Maßnahmen zielen darauf ab, potenzielle Probleme in der Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken, bevor sie zu größeren Schwierigkeiten werden. Insgesamt zielt die Unterstützung in der Erziehungshilfe darauf ab, Eltern und Familien dabei zu helfen, starke und unterstützende Umgebungen für ihre Kinder zu schaffen, in denen sie gesund, sicher und glücklich aufwachsen können.


Mobbingklärungshilfe
Ein von Mobbing betroffenes Kind kann eine Vielzahl von Emotionen und Reaktionen erleben, die von Kind zu Kind variieren können. Hier sind einige häufige Gefühle und Erfahrungen, die ein betroffenes Kind haben könnte:
1. Angst und Unsicherheit:
Das Kind kann Angst vor dem Täter haben und sich unsicher fühlen, wenn es zur Schule geht oder in sozialen Situationen ist, in denen das Mobbing stattfindet. Es kann sich bedroht fühlen und ständig auf der Hut sein.
2. Traurigkeit und Verzweiflung:
Das Kind kann sich traurig und verzweifelt fühlen, weil es sich allein und hilflos fühlt. Es kann sich isoliert und ungeliebt fühlen und Schwierigkeiten haben, positive Beziehungen zu anderen aufzubauen.
3. Niedriges Selbstwertgefühl:
Mobbing kann das Selbstwertgefühl des Kindes stark beeinträchtigen. Es kann anfangen, an sich selbst zu zweifeln und negative Überzeugungen über sich selbst zu entwickeln, wie z.B. das Gefühl, nicht gut genug zu sein oder es nicht wert zu sein, respektiert zu werden.
4. Scham und Peinlichkeit:
Das Kind kann sich für das, was ihm widerfährt, schämen und peinlich berührt sein. Es kann versuchen, das Mobbing zu verbergen und sich zurückzuziehen, um nicht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stehen.
5. Wut und Frustration:
Das Kind kann wütend und frustriert über die Situation sein, insbesondere wenn es sich unfair behandelt fühlt oder nicht weiß, wie es mit dem Mobbing umgehen soll. Diese Emotionen können sich in aggressivem Verhalten gegenüber anderen äußern oder sich nach innen richten.
6. Körperliche und psychosomatische Beschwerden:
Mobbing kann sich auch auf die körperliche Gesundheit des Kindes auswirken, indem es Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Schlafstörungen oder andere psychosomatische Beschwerden erlebt. Diese Symptome können das Ergebnis von Stress und Angst sein, die mit dem Mobbing verbunden sind.
Haben Sie eines oder mehrere dieser Symptome bei Ihrem Kind beobachten können?
Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Kind sich Ihnen gegenüber verschlossen hat und Sie nicht mehr an Ihr Kind herankommen?
Fühlen Sie als Eltern ebenso Verzweiflung und wissen nicht, wie Sie noch helfen können?
Dann zögern Sie nicht, mit mir in Kontakt zu treten.
Wie ich Ihnen helfen kann?
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ich versuche in erster Linie eine Vertrauensbasis zu ihrem Kind herzustellen
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ich höre aktiv zu, ohne zu urteilen, und bestärke ihr Kind darin, über seine Erfahrungen zu sprechen
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ich helfe Ihrem Kind dabei, sein Selbstwertgefühl zu stärken, indem ich seine Stärken und positiven Eigenschaften betone
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ich ermutige es dazu, selbstbewusst zu sein und für sich selbst einzustehen
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ich biete Ihrem Kind emotionale Unterstützung an und gebe ihm das Gefühl nicht alleine zu sein
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ich arbeite gemeinsam mit ihrem Kind an Bewältigungsstrategien, um ihm zu helfen, mit Mobbing umzugehen. Dies kann das Erlernen von Konfliktlösungsfähigkeiten oder das Üben von Selbstbehauptungstechniken sein.
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ich sorge dafür, dass sich ihr Kind sicher fühlt, sowohl zu Hause als auch in der Schule.
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ich überlege gemeinsam mit Ihrem Kind, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um seine Sicherheit zu gewährleisten
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ich trete in Kontakt mit der Schule/Ausbildungsstätte und versuche vor Ort zu intervenieren falls dies gewünscht ist
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und ich ermutige und unterstütze ihr Kind dabei, außerhalb des Mobbingumfelds, neue soziale Kontakte herzustellen

Kinderbeistand
Was ist eigentlich ein Kinderbeistand?
Ein Kinderbeistand ist ein erfahrener Begleiter mit psychosozialer Schulung, der über umfangreiche Erfahrung in der Arbeit mit Kindern verfügt. In schwierigen Zeiten während eines Gerichtsverfahrens bietet er oder sie den Kindern Unterstützung als unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson. Der Kinderbeistand agiert gewissermaßen als Stimme des Kindes, da jedes Kind das Recht hat, seine Meinung frei vor der Richter*in zu äußern und sich dazu mit seinem Kinderbeistand treffen darf.
Wann werden Kinderbeistände bestellt?
Wenn das Pflegschaftsgericht über die Obsorge oder das Besuchsrecht entscheiden muss, ist es verpflichtet, die Gefühle des Kindes zu berücksichtigen, seine Wünsche anzuhören und seine Vorstellungen für die Zukunft zu berücksichtigen. Es können auch Vorladungen zum Jugendamt oder zu einem Gutachter erfolgen. All diese Verfahren können für Kinder, die sich ohnehin oft in einer schwierigen Situation befinden, zusätzlichen Stress bedeuten. Um diesen Stress zu reduzieren, kann für das Kind oder die Kinder ein Kinderbeistand bestellt werden.
Was ist die Aufgabe des Kinderbeistandes?
Die Hauptaufgabe des Kinderbeistands besteht darin:
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Ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind herzustellen.
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Das Kind über den Verfahrensablauf zu informieren.
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Gemeinsam mit dem Kind seine Wünsche und Interessen vor Gericht (und anderen Behörden) zu vertreten.
Der Kinderbeistand ist ausschließlich als parteiischer Vertreter oder Vertreterin der Interessen des Kindes tätig und unterliegt daher der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Das bedeutet, dass der Kinderbeistand die Inhalte der Gespräche mit dem Kind nur mit dessen Einwilligung weitergeben darf, es sei denn, es liegt ein übergesetzlicher Notstand vor.